Einführung

Kind mit Eiswaffel

Die am 01.01.2006 in Kraft getretene europäische Lebensmittelhygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004 gestattet dem Unternehmer mehr Freiheiten und Ermessensspielräume als die bisher geltenden Vorschriften bezüglich der Herstellung von Lebensmitteln und deren Abgabe an den Endverbraucher. Damit ist auch eine größere Verantwortung als bisher für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Erzeugnisse verbunden.

Insbesondere müssen die von der Verordnung geforderten Managementsysteme gemäß den HACCP-Grundsätzen so flexibel sein, dass sie, auch in ortsveränderlichen, meist kleinen, handwerklich orientierten Betriebsstätten, in allen Situationen anwendbar und wirtschaftlich angemessen erscheinen. Grundsätzlich müssen natürlich die in den Rechtsvorschriften genannten Ziele eingehalten werden und dafür ist der Unternehmer verantwortlich.

Die Europäische Kommission hat den Leitfaden für die Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene veröffentlicht, der die Umsetzung des HACCP-Konzepts in Betrieben wie z. B. Verkaufszelten, Marktständen und Verkaufsfahrzeugen, Getränkeausschank und kleinen Einzelhandelsgeschäften erleichtern soll. Demnach kann in solchen Betrieben die Lebensmittelsicherheit unter Zuhilfenahme von branchenspezifischen Leitlinien erreicht werden. Falls damit schon das Ziel einer Beherrschung der Lebensmittelrisiken gewährleistet ist, kann nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz davon ausgegangen werden, dass die Verpflichtungen aus den lebensmittelrechtlichen Vorschriften erfüllt sind und eine darüber hinausgehende Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung eines ständigen Verfahrens auf der Grundlage der HACCP-Grundsätze erübrigt sich.

Mit der Leitlinie werden folgende Ziele verfolgt:



2018-10-25