3 Anordnung der Arbeitsplätze

Die richtige Anordnung des Bildschirmarbeitsplatzes ist eine wichtige Voraussetzung für ergonomisch einwandfreie Arbeitsbedingungen.

Bildschirme sind so auf dem Schreibtisch beziehungsweise der Schreibtischkombination aufzustellen und zu orientieren, wie es sich aus den Arbeitsabläufen sowie dem Kommunikations- und Konzentrationsbedarf der Beschäftigten ergibt. Um Blendung durch Tageslicht zu vermeiden und einen günstigen seitlichen Lichteinfall zu erreichen, soll die Blickrichtung der Beschäftigten bei der Bildschirmarbeit weitgehend parallel zur Fensterfront verlaufen – siehe Kapitel 2.3.4. Daraus ergibt sich die optimale Orientierung des Arbeitsplatzes zu den Fenstern und somit im Raum (Abbildung 16) .

Bildschirme, im Besonderen der Reflexionsklasse II der Entspiegelung, sollten nicht in unmittelbarer Fensternähe aufgestellt werden – siehe Kapitel 2.3.4. Für unterschiedliche Tätigkeiten ist es daher günstig, die Schreibtischplatten so zu kombinieren beziehungsweise Schreibtischplattenformen so zu wählen, dass herkömmliche Schreib- und Lesetätigkeiten näher zum Fenster hin und die Bildschirmtätigkeit weiter vom Fenster entfernt erledigt werden.

Richtige Ausrichtung der Bildschirmarbeitsplätze zum Fenster
Abbildung 16 Richtige Ausrichtung der Bildschirmarbeitsplätze zum Fenster

Bei der künstlichen Beleuchtung sind die Beleuchtungssysteme entsprechend ihrer lichttechnischen Eigenschaften sinnvoll zu den Arbeitsplätzen anzuordnen und auszurichten.

Erfahrungen haben gezeigt, dass es für die Beschäftigten unangenehm sein kann, wenn Leuchten über ihren Köpfen angebracht sind.

Dies wird vor allem bei tiefstrahlenden Leuchten, die einen großen Anteil ihres Lichtstromes direkt und vor allem enggebündelt nach unten lenken, so empfunden – siehe Kapitel 4.3.1. Das Licht der Leuchten sollte daher schräg von oben beziehungsweise seitlich zum Beschäftigten einfallen (Abbildung 17) .

Richtiger Lichteinfall am Arbeitsplatz
Richtiger Lichteinfall am Arbeitsplatz
Abbildung 17 Richtiger Lichteinfall am Arbeitsplatz