2.3.4 Blendung durch Tageslicht

Störungen durch Tageslicht können durch hohe Leuchtdichten der Sonne und der von ihr angestrahlten oder hinterleuchteten Flächen sowie durch hohe Leuchtdichten des Himmels hervorgerufen werden. Diese Störungen äußern sich als Direkt- und Reflexblendung.

Blendung durch das Sonnenlicht kann in erheblichem Maße zu physiologischer und psychologischer Blendung führen. Insbesondere kann es bei der Bildschirmarbeit mit Blickrichtung zum Fenster bei hohen Leuchtdichteunterschieden zwischen der Bildschirmanzeige und der hellen Fensterfläche zu Blendwirkungen und zur Herabsetzung der Sehleistung kommen. Die Blickrichtung bei der Bildschirmarbeit sollte deshalb weitgehend parallel zur Fensterfront verlaufen – siehe Kapitel 3.

Reflexblendung an der Bildschirmanzeige entsteht, wenn sich helle Fensterflächen im Bildschirm spiegeln. Werden Bildschirme nahe am Fenster aufgestellt, können außerdem hohe Beleuchtungsstärken zu einer starken Aufhellung des Bildschirmhintergrundes führen. Dadurch werden die Zeichenkontraste gemindert und die Zeichen nicht mehr gut erkannt.

Sowohl zur Begrenzung der Direkt- als auch der Reflexblendung am Bildschirm durch Tageslicht sowie zur Begrenzung zu hoher Beleuchtungsstärken am Bildschirm durch Tageslicht müssen geeignete, verstellbare Sonnenschutzvorrichtungen an den Fenstern angebracht sein – siehe auch Bildschirmarbeitsverordnung.

Leuchtdichten von Fensterflächen mit und ohne Sonnenschutzvorrichtungen, die sich im Bildschirm spiegeln, dürfen die in Kapitel 2.3.2 angegebenen Leuchtdichtegrenzwerte nicht überschreiten.

Weitere Literatur
  • Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV
  • BGI 827 „Sonnenschutz im Büro“ (PDF)