Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz

4 Verwendung von GISCODE und WINGIS

 

Anhang 1   Beispiel für eine GISBAU Information

Anhang 2   Hinweise zu Sammelbetriebsanweisungen

Anhang 3   Hilfe zur Unterweisung zum System der Sammelbetriebsanweisung

Anhang 4   Checkliste Dokumentation nach TRGS 400

Anhang 5   Beispiel für einen Hautschutzplan

Anhang 6   Literaturverzeichnis

 

 

 

Impressum

 

Herausgegeben von:   Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
 
  Sachgebiet Gebäudereinigung des Fachbereichs Bauwesen der DGUV
 
Ausgabe: Mai 2023
 
Satz und Layout: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Berlin
 
Bildnachweis: Abb. 1 und 2: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH – DGUV;
Abb. 3-8: © BG BAU;
Abb. Seite 62: © fineart-collection – Fotolia
 
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
 
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen › Webcode: p101019

 

 

 

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen Regeln nicht.