Anlage 1d zu TRGS 512

Durchführung schriftlicher Prüfungen bei Sachkundelehrgängen nach Nummer 4.3

Die Abschlussprüfungen bei Sachkundeseminare nach den Anlagen 1a bis 1c sind entsprechend dem nachfolgenden, bundesweit vereinbartem Schema durchzuführen. Den zuständigen Behörden zur Anerkennung von Sachkundelehrgängen wird empfohlen, dies im Anerkennungsbescheid für ein Begasungsseminar festzuschreiben.

1. Grundlehrgang nach Anlage 1a

Zum Erwerb der umfassenden Sachkunde nach Anlage 1a dieser TRGS werden in der schriftlichen Prüfung für ein Begasungsmittel insgesamt 60 Fragen gestellt, davon 48 im Antwort-Wahl-Verfahren sowie insgesamt 12 Rechenaufgaben und Fragen mit Freitextantworten.

Die Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren verteilen sich auf die einzelnen Sachgebiete wie folgt:


je acht Fragen zu den Lehrinhalten


je bis zu fünf Fragen zu den Lehrinhalten

Die Fragen für die Freitextantworten und die Rechenaufgaben werden dem gesamten Lehrplan mit besonderer Gewichtung des Abschnittes 3 (Begasungstechnik und Begasungsverfahren) entnommen.

Für jedes weitere Begasungsmittel erhöht sich die Zahl der zu beantwortenden Fragen um je dreißig Fragen wie im Folgenden dargestellt:


je acht Fragen zu den Lehrinhalten


je fünf Fragen zu den Lehrinhalten


je drei Fragen zu den Lehrinhalten


Antwortoptionen:

Beim Antwort-Wahl-Verfahren kann es bis zu 4 Antwortmöglichkeiten geben.


Auswertungsmodus:

Beim Antwort-Wahl-Verfahren gibt es pro Frage einen Punkt, wenn alle Antworten richtig gewählt wurden.

Für die Rechen- und Formulierungsfragen gibt es einen Punkt, wenn sie vollständig und richtig beantwortet worden sind.

Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mehr als 50 % der Fragen richtig beantwortet wurden, das heißt, für ein Begasungsmittel mindestens 31 Punkte erreicht sind.


Zeitvorgabe:

Zur Beantwortung der Prüfungsfragen werden für ein Begasungsmittel bis zu 120 Min. Zeit gewährt; für jedes sind bis zu 60 Minuten zusätzlich zulässig.


Nachprüfung

ist möglich, wenn nur eine geringe Unterschreitung der 31 Punkte vorliegt.


Für die Prüfung sind keinerlei Hilfsmittel zulässig, mit Ausnahme einer Formelsammlung und eines Taschenrechners.


2. Fortbildungslehrgang nach Anlage 1b

Das Fortbildungsseminar schließt mit einer Prüfung ab, das analog zum Fragenschema der Prüfung für den Grundlehrgang 40 Fragen umfasst. Antwortoptionen, Auswertemodus und Nachprüfungsmöglichkeit gelten entsprechend. Für die Beantwortung des Fragenkatalogs ist ein Zeitrahmen von max. 45 Min. zu gewähren.


3. Verkürzter Sachkundelehrgang nach Anlage 1c

Die schriftliche Prüfung eines verkürzten Sachkundelehrgangs nach Anlage 1c für das Öffnen, Lüften und die Freigabe soll 30 bis 40 Fragen umfassen und dem Fragenschema für den Grundlehrgang in Anlage 1a entsprechen; Berechnungsaufgaben sollen dabei nicht gestellt werden.