Anlage 1b zu TRGS 512

Fortbildungslehrgang für Begasungssachkundige

Voraussetzung: Atemschutztauglichkeit

Ziel des Lehrgangs:

Ziel des Lehrgangs ist es, die im Grundlehrgang nach Anlage 1a vermittelten Kenntnisse aufzufrischen und den Stand der Entwicklungen in der Begasungstechnik zu vermitteln. Methodisch sollen der Dialog und der Erfahrungsaustausch sowie praxisnahe Übungen im Vordergrund stehen.

1. Wiederholung und Vertiefung anwendungsbezogener Eigenschaften und der Wirkungsweise von Begasungsmitteln

2. Vertiefung der Vorschriftenkenntnisse, insbesondere Besprechung von Neuerungen In den Rechtsgebieten

3. Begasungstechnik

3.1 Überprüfungen vor Einbringung des Begasungsmittels

bauliche und materialbezogene Aspekte, Räumung baulich verbundener Gebäude, Abdichtverfahren und Dichtheitsprüfung, Kennzeichnung, Abgrenzung von Gefahrenbereichen und sonstige sicherheitstechnische Maßnahmen

3.2 Einbringen der Begasungsmittel

Gebräuchliche und neue Verfahren mit den verschiedenen Begasungsmitteln Diskussion zu Vor- und Nachteilen verschiedener Verfahren

Praxiserfahrungen zu Fehlern und ihrer Vermeidung

3.3 Überwachung des Begasungsobjektes

unter besonderer Berücksichtigung von Gaskonzentrationsmessungen mit verschiedenen Messverfahren

3.4 Lüftung begaster Objekte

unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umgebung

3.5 Entnahme von Trägermaterialien (soweit erforderlich)

3.6 Freigabe begaster Objekte

3.7 Entsorgung von Trägermaterialien (soweit erforderlich)

4. Gefährdungsbeurteilung

5. Wiederholung der Erste Hilfe - Anwendungen

6. Besprechung von Unfällen bei Begasungen

7. Abschlussdiskussion und Erörterung noch offener Fragen

8. Prüfung: siehe dazu Anlage 1d Nummer 2

Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl