Anlagen

Anlage 1: Methoden zur Prüfung der Einhaltung der Grenzwerte in Nummer 6.2.4.1
Anlage 2: Prüfung auf Detonationsfähigkeit
Anlage 3: Rahmenzusammensetzung und Grenzen für Ammoniumnitrat und Zubereitungen, für die die Vorschriften der Nummer 6 gelten

Die Anlagen 1 und 2 der TRGS 511 Ausgabe Juni 1998, BArbBl. Heft 6/1998 S. 61-73 gelten mit folgenden Änderungen weiter:

In Anlage 1 wird