5 Ausbildungsziel

Ziel der Ausbildung ist es, die nach Abschnitt 4 ausgewählten Personen auf dem Gebiet der Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen so weit mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut zu machen, dass sie den arbeitssicheren Zustand der vorstehend genannten Anlagen beurteilen können.