4 Auswahl geeigneter Personen als Lehrgangsteilnehmer

Voraussetzung zur Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang ist, dass die erforderliche fachliche Ausbildung (z. B. einschlägige handwerkliche oder industrielle Ausbildung, Technikerausbildung) und eine mindestens einjährige Erfahrung mit Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen in dem zu prüfenden Sachgebiet bescheinigt ist. In der Regel wird diese Bescheinigung vom Unternehmer für das Sachgebiet, für das die Ausbildung erfolgen soll, ausgestellt.