Voraussetzung zur Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang ist, dass die erforderliche fachliche Ausbildung (z. B. einschlägige handwerkliche oder industrielle Ausbildung, Technikerausbildung) und eine mindestens einjährige Erfahrung mit Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen in dem zu prüfenden Sachgebiet bescheinigt ist. In der Regel wird diese Bescheinigung vom Unternehmer für das Sachgebiet, für das die Ausbildung erfolgen soll, ausgestellt.