§ 12
Ärztliche Versorgung bei Augenschäden

Besteht Grund zu der Annahme, daß durch Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten ist, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, daß der Versicherte unverzüglich einem Augenarzt vorgestellt wird. DA

DA zu § 12:

Die Annahme einer Augenschädigung ist gerechtfertigt, wenn eine Bestrahlung mit Laserstrahlung erfolgt ist und die MZB-Werte überschritten worden sein können.

Der Augenarzt soll eine Fluoreszenzangiographie durchführen können; in der Regel ist dies in Augenkliniken und Universitätskliniken der Fall.

Auf die Pflicht zur ärztlichen Versorgung entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) bei anderen Verletzungen durch Laserstrahlung wird hingewiesen.