Lärm
Lärm hat einen erheblichen Einfluss auf die Gesundheit der Beschäftigten, deren Wohlbefinden sowie ihrer Leistung bei der Arbeit.
Lärm belastet das Gehör und kann zu Gehörschäden führen. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung fordert, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen durch Lärm beseitigt oder auf ein Mindestmaß reduziert werden (Minimierungsgebot). Für den Tages-Lärmexpositionspegel (in dB(A)) und den Spitzenschalldruckpegel (in dB (C)) sind sogenannte untere und obere Auslösewerte festgelegt. Werden diese Werte erreicht oder überschritten, sind – kurz zusammengefasst – in nachfolgender Tabelle genannte Maßnahmen zu treffen.
Auslösewerte | Maßnahmen |
Obere Auslösewerte 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) |
Gehörschutz-Tragepflicht Kennzeichnung des Lärmebreichs Lärmminderungsprogramm Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge |
Untere Auslösewerte 80 dB(A) bzw. 135 dB(C) |
Unterweisung (Information über Gesundheitsgefährdungen, allgemeine arbeitsmedizinische Beratung) Gehörschutz zur Verfügung stellen Lärmminderungsprogramm Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge |
Unter 80 dB(A) |
Keine Maßnahmen erforderlich |
Mehr Infos: ASR A3.7 Lärm
Wissen kompakt: Lärm und Vibrationen