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Bei der Branchenwissen-Suche handelt es sich um eine exakte Suche. Die eingegebenen Suchbegriffe werden exakt so in der Webseite gesucht. Bei der Suche nach mehreren Begriffen müssen diese nicht verknüpft werden (z.B. durch "und", "oder", "+", etc.).
Alle Maschinen (Stellmaschinen bzw. Pinsetter, Kugel- bzw. Ballaufzug, Ballrücklauf, Ballheber, Bumper etc.) müssen von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden - und zwar
vor der ersten Inbetriebnahme,
bei Wiederinbetriebnahme an einem neuen Standort und
danach in regelmäßigen Abständen.
Den regelmäßigen Abstand der Prüfungen legt der Betreiber selbst fest. In der Praxis hat sich ein Prüfabstand von einem Jahr bewährt. Die Durchführung der Prüfungen muss der Betreiber veranlassen.
Die regelmäßige Prüfung ist im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Sie erstreckt sich insbesondere auf:
den Zustand der Bauteile und Einrichtungen sowie auf die Feststellung, ob Änderungen vorgenommen wurden,
die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen (z. B. Verdeckungen, Befestigungselemente, Verriegelungen, Positionsschalter),
die elektrische Sicherheit (z. B. Schutz gegen direktes Berühren spannungsführender Teile).
Die Ergebnisse der Prüfungen müssen dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Nutzen Sie hierzu die
GUT ZU WISSEN Zur Prüfung befähigte Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von Bowling- und Kegelanlagen sind Personen, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung dieser Anlagen verfügen. Siehe hierzu Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen".