Anlage 3

Gefährdungsbeurteilung auf Basis von Geräuschemissions- und Lärmimmissionsvergleichswerten

1 Abschätzung der Lärmexposition auf der Grundlage von Emissionswerten

1.1 Einführung

(1) Grundlage für die Abschätzung der an einem Arbeitsplatz im Mittel auftretenden Lärmimmission (Schalldruckpegel) sind die von Maschinenherstellern anzugebenden Geräuschemissionswerte als Emissionsschalldruckpegel LpA und Schallleistungspegel LWA. Beide Kenngrößen charakterisieren die Maschine hinsichtlich ihrer Eigenschaft, Schall zu erzeugen, und sind damit unabhängig von Reflexionsschall von Wänden in Räumen oder Schall von anderen Maschinen am Arbeitsplatz. Sie sind, obwohl auch in Dezibel (dB) angegeben, nicht mit den in der LärmVibrationsArbSchV verwendeten Kenngrößen zu verwechseln. So beschreibt der Schallleistungspegel LWA die insgesamt von einer Maschine in die Umgebung pro Sekunde abgestrahlte Luftschallenergie als Pegel der abgestrahlten akustischen Leistung. Im Gegensatz dazu steht der Emissionsschalldruckpegel LpA für die von einer Maschine verursachte direkte Schalleinwirkung auf den zugeordneten Arbeitsplatz, also den dort auftretenden Schalldruckpegel ohne die Berücksichtigung weiterer Hintergrundgeräusche.

(2) Bei vielen besonders großen Maschinen oder bei Fehlen eines definierten Arbeitsplatzes an einer Maschine wird von Maschinenherstellern ersatzweise für den Emissionsschalldruckpegel der 1 m-Messflächenschalldruckpegel LpA,1m angegeben. Der LpA,1m ist der Mittelungspegel aus dem allein durch den abgestrahlten Schall der Maschine gegebenen A-bewerteten Schalldruckpegel auf der Messfläche, die die Maschine in einem Meter Abstand von der Maschinenoberfläche in der Form eines Quaders umschließt. Auch in diesem Fall handelt es sich um eine reine Emissionskenngröße, die den Reflexionsschall im Aufstellungsraum und den Schall von anderen Maschinen nicht berücksichtigt.

(3) In wenigen Fällen wird von Maschinenherstellern auch der C-bewertete Emissions-Spitzenschalldruckpegel LpC,peak angegeben. Er dient der Beschreibung der von Maschinen erzeugten, potenziell akut gehörschädlichen Schallimpulse an dem der jeweiligen Maschine zugeordneten Arbeitsplatz. Der Maschinenhersteller ist jedoch nach Anhang I Nummer 1.7.4.2 u) der Richtlinie 2006/42/EG zur Angabe des Höchstwertes des momentanen C-bewerteten Emissionsschalldruckpegels an den Arbeitsplätzen in der Betriebsanleitung verpflichtet, wenn dieser 63 Pa (130 dB bezogen auf 20 µPa) übersteigt.

(4) Um sicherzustellen, dass die zur Abschätzung des Lärmrisikos verwendeten Daten des Maschinenherstellers zuverlässig sind, ist immer darauf zu achten, dass die Geräuschemissionswerte, wie in der Tabelle dargestellt, auf der Grundlage von Normen ermittelt und angegeben worden sind.

Tab. Sachgerechte Geräuschemissionsangabe nach DIN EN ISO 4871 (Zahlenwerte sind nur Beispiele)
 
Maschinen-Bezeichnung
Leistungsdaten, Betriebsbedingungen
Angegebener Zweizahl-Geräuschemissionswert nach DIN EN ISO 4871
  Leerlauf Last
A-bewerteter Schallleistungspegel LWA in dB re 1 pW 94 98
Unsicherheit KWA in dB 2 2
A-bewerteter Emissionsschalldruckpegel LpA in dB re 20 µPa am Bedienplatz 80 86
Unsicherheit KpA in dB 2 2
Die Werte wurden ermittelt nach der Geräuschtestnorm DIN EN ISO xxx unter Anwendung der Grundnormen DIN EN ISO 37xx und DIN EN ISO 1120x.

1.2 Abschätzung des Tages-Lärmexpositionspegels auf Grundlage des Emissionsschalldruckpegels

(1) In der Praxis wird häufig der vom Maschinenhersteller angegebene Emissionsschalldruckpegel mit dem Schalldruckpegel an einem Immissionsort, z. B. in einer Fertigungshalle oder direkt am Bedienerplatz vor der Maschine, verwechselt. So wird häufig nicht beachtet, dass der Emissionsschalldruckpegel nur den von der Maschine direkt auf den Arbeitsplatz eingestrahlten Schall berücksichtigt und damit nicht wie beim Lärmimmissionspegel zusätzlich noch den Reflexionsschall oder den Schall von anderen benachbarten Maschinen oder den Schall von außen (z. B. Verkehrsgeräusche) beinhaltet.

(2) Für den in der LärmVibrationsArbSchV verwendeten und die tatsächliche Lärmbelastung (Dosis) des einzelnen Beschäftigten beschreibenden Tages-Lärmexpositionspegel ist jedoch nicht nur die Höhe des am Immissionsort auftretenden zeitlich gemittelten Schalldruckpegels relevant, sondern auch die für den Beschäftigten gültige Einwirkzeit.

(3) Nachfolgend werden allgemein die verschiedenen Beiträge dargestellt, die berücksichtigt werden müssen, will man vom Emissionsschalldruckpegel LpA am Arbeitsplatz einer Maschine auf den Lärmimmissionspegel LpAeq am betrachteten Arbeitsplatz und den betrachteten Betriebsbedingungen schließen. Darauf aufbauend kann dann der Tages-Lärmexpositionspegel des dort tätigen Arbeitnehmers abgeschätzt werden.

LpAeq = LpA + ΔL1 + ΔL2 + ΔL3 + ΔL4
mit 
LpAeq Lärmimmissionspegel am betrachteten Arbeitsplatz
LpA nach Norm gemessener Emissionsschalldruckpegel
ΔL1 Beitrag durch die Schallreflexionen im Aufstellungsraum
ΔL2 Beitrag, der sich aus der Schallleistung von anderen im Raum aufgestellten Schallquellen (z. B. Maschinen) ergibt
ΔL3 Beitrag, der sich aus den von außen in den Raum eindringenden Geräuschen ergibt
ΔL4 Beitrag durch eine von der Norm abweichende Betriebsbedingung

(4) Die Summe dieser Teilterme ergibt den Immissionsschalldruckpegel LpAeq an dem betrachteten Ort im Raum. Sein Wert ist identisch mit dem des ortsbezogenen Tages-Lärmexpositionspegels LEX,8h, wenn man davon ausgeht, dass die Schalleinwirkung gleichbleibend über eine achtstündige Arbeitsschicht besteht.

(5) Die ersten drei Beiträge ΔLi, also die Beiträge, die die Schallreflexionen durch den Raum, den zusätzlichen Schall durch weitere Schallquellen im Raum und den Schall der von außen in den Raum eindringt, beschreiben, sind positiv, erhöhen also den resultierenden Schalldruckpegel. Dabei kann in der Praxis der Beitrag des Raumes eine erhebliche Anhebung des Schalldruckpegels bedeuten. Der Einfluss der Betriebsbedingungen (ΔL4) kann im Prinzip den Schalldruckpegel sowohl erhöhen als auch erniedrigen. In vielen Fällen, die den üblichen Betrieb der Maschine beschreiben, ist der Einfluss jedoch gering, da in den vom Maschinenhersteller für die Geräuschemissionsmessung üblicherweise verwendeten maschinenspezifischen Geräuschtestcodes die Betriebsbedingungen für die Geräuschemissionsmessung so gewählt sind, dass sie einen möglichst lauten, aber üblichen Betrieb widerspiegeln. Grundsätzlich ist demnach davon auszugehen, dass der Immissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz im Betrieb um einige dB über dem Emissionsschalldruckpegel liegt. Eine Bewertung der einzelnen Beiträge ist abhängig von der spezifischen Situation und im Einzelfall besonders qualifizierten Personen zu überlassen.

(6) Da der Emissions-Spitzenschalldruckpegel LpC,peak unabhängig von Fremdgeräuscheinflüssen und Reflexionen des Schalls im Arbeitsraum im Betrieb des Maschinenanwenders ist, eignet er sich direkt zur Bewertung möglicher Lärmbelastungen von Arbeitnehmern durch Schallimpulse am Arbeitsplatz der jeweiligen Maschine.

(7) Im nächsten Schritt ist ausgehend vom Lärmimmissionspegel der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h zu ermitteln.

LEX,8h = LpAeq,Te + 10 lg [
Te
T0
] dB
mit 
LEX,8h personenbezogener Tages-Lärmexpositionspegel
LpAeq,Te ermittelter Lärmimmissionspegel für die Einwirkungsdauer
Te Einwirkungsdauer
T0 Bezugszeitdauer, T0 = 8 h

1.3 Abschätzung des Tages-Lärmexpositionspegels auf Grundlage des Emissionsschalldruckpegels und Schallleistungspegels

(1) Bei besonders lauten Maschinen mit einem Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz von mehr als 80 dB(A) ist der Hersteller nach Anhang I Nummer 1.7.4.2 u) der Richtlinie 2006/42/EG verpflichtet, zusätzlich den Schallleistungspegel anzugeben.

(2) Liegen also beide Werte vor, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine relativ genaue Abschätzung des Lärmimmissionspegels am Arbeitsplatz und letztlich, bei Kenntnis der Expositionszeiten, auch des personenbezogenen Tages-Lärmexpositionspegels von dafür besonders qualifizierten Personen vorgenommen werden.

(3) Mithilfe von Kenngrößen für die Beschreibung der schallabsorbierenden Eigenschaften eines Raumes, weiterer raumakustischer Parameter, wie der Schallausbreitung im Raum und den Raumabmessungen, lässt sich der Lärmimmissionspegel an einem Arbeitsplatz bis auf etwa 2 dB genau berechnen. Geeignete, auf Normen basierende Verfahren dazu werden in Form entsprechender Software von verschiedenen akustischen Beratungsbüros angeboten. Die Anwendung setzt entsprechende Fachkenntnisse voraus.