Anhang E: Erdung und Potenzialausgleich

Der Erdableitwiderstand von leitfähigen Einrichtungen und Gegenständen muss so niedrig sein, dass keine gefährlichen Entladungen statischer Elektrizität auftreten.

Im Allgemeinen sind Funkenentladungen bei Potentialdifferenzen von U < 300 V gegenüber explosionsfähiger Atmo-sphäre durch brennbare Gase/Dämpfe und Stäube und bei Potentialdifferenzen U < 100 V auch gegenüber Explosivstoffen nicht zündwirksam.

Messungen in Produktionsanlagen zeigten, dass typische Ladeströme I zwischen 10-11 A und 10-4 A liegen.

Mit

R = U / I

lässt sich aus diesen Angaben konservativ ein maximal zulässiger Erdableitwiderstand berechnen:

REmax = 100 V / 10-4 A = 106 Ω.

Hinweis 1:
Bei einigen stark ladungserzeugenden Prozessen, z. B. pneumatischer Transport, können höhere Ladeströme auftreten.

Hinweis 2:
Die Betrachtung gilt nicht für Streu- und Ausgleichströme sowie für elektrische Funken.