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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 602

Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen
- Zinkchromate und Strontiumchromat als Pigmente für Korrosionsschutz- Beschichtungsstoffe

Ausgabe Mai 1988
(BArbBl. 5/1988 S. 46)

 

Dieses Blatt gilt für den Einsatz von Ersatzstoffen und die Verwendungsbeschränkungen für Zinkchromat und Strontiumchromat als Pigmente für Korrosionsschutz-Beschichtungsstoffe.

Vorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet.