2 Begriffsbestimmungen

In dieser TRGS sind die Begriffe so verwendet, wie sie im "Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)" des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS) und des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) bestimmt sind.1 Im Übrigen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen.

 

2.1 Abgase von Dieselmotoren

Abgase von Dieselmotoren bestehen aus partikelförmigen und gasförmigen Anteilen, insbesondere sind dies

  1. Dieselrußpartikel, entspricht gemäß TRGS 900 dem Begriff "Dieselmotoremissionen (Dieselrußpartikel, als EC (elementarer Kohlenstoff))",
  2. Stickstoffmonoxid (NO),
  3. Stickstoffdioxid (NO2),
  4. Kohlenstoffmonoxid (CO),
  5. Kohlenstoffdioxid (CO2).

Die Situation am Arbeitsplatz wird durch die hohe Variationsbreite der emittierten Verbindungen in Abhängigkeit vom eingesetzten Motortyp, vom Kraftstoff und insbesondere von der Betriebsweise (Lastzustand, Wartungszustand, Fahrverhalten u. a.) bestimmt.

 

2.2 Ganz oder teilweise geschlossene Arbeitsbereiche

Ganz oder teilweise geschlossene Arbeitsbereiche im Sinne dieser TRGS sind Arbeitsbereiche mit mindestens teilweiser räumlicher Umschließung. Ein Arbeitsbereich gilt als teilweise geschlossen, sobald ein Dach bzw. eine Decke und mindestens zwei Wände (auch mit Öffnungen, wie Türen/Tore, Fenster/Dachreiter) vorhanden sind. Für Bauarbeiten ist auch Anhang 1 Nummer 3 zu beachten.

 

2.3 Abgasnachbehandlungssystem

Ein Abgasnachbehandlungssystem im Sinne dieser TRGS ist ein Dieselpartikelfilter, ein DeNOx-System, ein Katalysator, eine DeNOx-Partikelfilter-Kombination oder jede andere emissionsmindernde Vorrichtung, die zur Emissionsminderungseinheit gehört und hinter den Auslasskanälen des Motors angeordnet ist. Abgasrückführung und Turbolader sind keine Abgasnachbehandlungssysteme im Sinne dieser TRGS.

 

2.4 Dieselpartikelfilter (DPF)

Dieselpartikelfilter (DPF) im Sinne dieser TRGS filtern mit einem geeigneten Filtermedium, das von einem Gehäuse aus warm- und korrosionsfestem Material umschlossen ist, kontinuierlich während des Motorbetriebes die partikelförmigen Bestandteile aus dem Abgasstrom von Dieselmotoren heraus. Dazu gehören insbesondere die überwiegend aus Ruß bestehenden Feststoffanteile. In geringerem Maße werden auch kondensierte unverbrannte und teilverbrannte Kraftstoff- und Ölpartikel abgeschieden. Dabei bleibt der Filterwiderstand innerhalb der vom Hersteller für den Betrieb des Motors mit Partikelfiltersystem zugelassenen Grenzen. DPF-Systeme, die während der Einsatzzeit keine dauerhafte Abscheiderate > 90 Prozent gewährleisten (Teilfilter, offene Systeme etc.), zählen nicht zu den DPF im Sinne dieser TRGS.

 

2.5 DeNOx-System

Bei DeNOx-Systemen handelt es sich um Abgasnachbehandlungssysteme zur Verminderung der Emissionen von Stickoxiden (NOx). Beispiele hierfür sind passive und aktive NOx-Speicher-Katalysatoren und selektive katalytische Reduktionssysteme (SCR) zur reduktiven Umwandlung der Stickoxide in Stickstoff.

 


1 https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/Glossar/Glossar_node.html.