Anlage 3c zu TRGS 512

Freigabebescheinigung
nach TRGS 512 Nr. 10

 

Erlaubnisinhaber

Name und Anschrift

Zeitraum der Begasung: vom bis 20

Fremdbegast

(Objekt wurde nicht von dem Befähigungsscheininhaber begast, der die Freigabe vorgenommen hat.)

Ort der Freigabe:

Hiermit bestätige ich, dass in dem/der gelüfteten

Gebäude, Raum Transportbehälter (z. B. Container) - Nr.
Sackstapel Schiff/Schute Silozelle Nr.
Waggon - Nr. Getreidelager, Schüttboden etc.

die anlässlich der Freigabe gemessene Konzentration in der Raumluft nach Lüftung die nachfolgend aufgelisteten Werte der unteren Nachweisgrenzen nicht überschritt (zutreffende Stoffe ankreuzen):

Hydrogencyanid (Cyanwasserstoff) kleiner gleich    2 ppm
Brommethan (Methylbromid) kleiner gleich    0,5 ppm
Phosphorwasserstoff (Phosphin) kleiner gleich    0,01 ppm
Sulfuryldifluorid kleiner gleich    1 ppm

Der Nachweis erfolgte an repräsentativer Stelle mit geeigneten Messgeräten, deren Messbereich diese Grenze erfasst.

Messgerät: Messpunkt/e:

Die begasten Räume bzw. Güter wurde(n) gemäß den Vorschriften der TRGS 512 gelüftet und freigegeben. Die Kennzeichnungen nach Nummer 8 der TRGS 512 wurden entfernt. Ein Nachgasen behandelter Ware kann trotz aller Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden. Beim Umgang mit freigegebener Ware ist daher besondere Vorsicht geboten (ausreichende Frischluftzufuhr).

Ein Exemplar dieser Freigabebescheinigung wurde dem Auftraggeber ausgehändigt.

Achtung: Transportbehälter (Container), die nach der Freigabe nicht sofort entladen, sondern wieder verschlossen wurden, sind vor der der Entladung einer weiteren Lüftung von mindestens 30 Minuten Dauer zu unterziehen!

 

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(Ort, Datum)   (Unterschrift des Begasungsleiters)