15 Hinweise auf begleitende Regelungen bei Begasungen

Bei der Durchführung von Begasungen sind über die in Nummer 14 aufgeführten mitgeltenden Bestimmungen hinaus eine Reihe weiterer Arbeitsschutzvorschriften, nationale und europäischer und Regelungen zum Schutz Beschäftigter und Dritter einzuhalten.

Hierzu sind insbesondere zu zählen:

  1. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen
  2. Gesetze und Verordnungen (geltend in der jeweils aktuellen Fassung)
  3. Europäische und Internationale Regelungen
  4. Informationsschriften der Zulassungsstellen