14 Mitgeltende Bestimmungen

Die Sicherheit und der Schutz Beschäftigter bei Begasungstätigkeiten mit sehr giftigen und giftigen Begasungsmitteln ist weitestgehend sichergestellt, wenn neben der TRGS 512 Begasung die nachfolgend aufgeführten TRGS und gesetzlichen Bestimmungen beachtet und eingehalten werden:

  1. Technische Regeln Gefahrstoffe
  2. Gesetze und Verordnungen (geltend in der jeweils aktuellen Fassung)