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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 511

Ammoniumnitrat

Ausgabe Juni 2004
(BArBl. 6/2004 S. 43; zuletzt geändert GMBl Nr. 64 vom 29. Dezember 2008, S. 1338)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekanntgegeben.

Diese TRGS enthält besondere Schutzmaßnahmen für das Lagern, Abfüllen und innerbetriebliche Befördern von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen.

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung sowie allgemein geltender Begriffsbestimmungen wird auf die GefStoffV hingewiesen.

Im übrigen wird auf die Regelungen der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) verwiesen.