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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 201

Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Ausgabe Februar 2017*)
(GMBl Nr. 12 vom 6. April 2017, S. 218; zuletzt geändert GMBl Nr. 12/13 vom 6. April 2018, S. 234)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Die TRGS konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.


*) Hinweis: Die TRGS wurde redaktionell überprüft und angepasst.

In Nummer 4 gab es u. a. folgende Änderungen und Ergänzungen:

Die Reihenfolge der Anhänge wurde geändert bzw. mit dem Hauptteil synchronisiert und ein neuer Anhang mit Verweisen auf Informationsquellen zur Einstufung wurde eingefügt. Der Anhang "Vereinfachte Einstufung bei Informationsdefiziten" wurde vollständig unter Berücksichtigung der CLP-Verordnung überarbeitet.