3 Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen

3.1 Ermittlung von Gefährdungen

Gefährdungen können durch Abweichungen von den zulässigen Betriebsparametern auftreten. Ursachen hierfür können z. B. sein:

3.1.1 Überschreitung des zulässigen Betriebsdruckes infolge von

3.1.2 Unterschreitung des zulässigen Betriebsdrucks infolge von

3.1.3 Überschreitung der zulässigen Betriebstemperatur

3.1.4 Unterschreitung der zulässigen Betriebstemperatur infolge von

3.1.5 Überschreitung der zulässigen mechanischen Werkstoffbeanspruchungen infolge von

3.1.6 Versagen der sicherheitsrelevanten Ausrüstung infolge der

3.1.7 Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit durch äußere Einflüsse wie

3.1.8 Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit durch unsachgemäße

3.2 Bewertung der Gefährdungen

Bei der Bewertung der Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte sind betriebliche und technische Einflüsse durch das Arbeitsmittel bzw. die überwachungsbedürftige Anlage im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung in der Gefährdungsbeurteilung bzw. der sicherheitstechnischen Bewertung zu berücksichtigen. Hierbei können auch besondere Methoden angewendet werden, welche die zu erwartende Häufigkeit des Eintritts einer Gefährdung durch Abweichung von der bestimmungsgemäßen Betriebsweise und das beim Ereigniseintritt zu erwartende Schadensausmaß berücksichtigen. So ist das zu erwartende Schadensausmaß bei einem Ereigniseintritt z. B. an einem Phosgenbehälter höher zu bewerten, als bei einem Druckluftbehälter.

Abhängig von der Bewertung der Gefährdungen sind Maßnahmen festzulegen und zu ergreifen.