4 Schutzmaßnahmen

4.1 Rangfolge der Schutzmaßnahmen

Bei der Auswahl zur Bereitstellung der Arbeitsmittel und der Aufstellung der Arbeitsmittel sind mögliche Gefährdungen durch Wechselwirkungen zu berücksichtigen und zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sind zusätzliche technische Maßnahmen am Arbeitsmittel bzw. Arbeitsplatz (so weit wie möglich) vorzusehen und diese ggf. durch organisatorische Maßnahmen (z. B. zum zeitlichen Arbeitsablauf) sowie persönliche Schutzmaßnahmen zu ergänzen.

4.2 Beispielhafte Schutzmaßnahmen

(1) Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Wechselwirkung von Arbeitsmitteln untereinander, durch Wechselwirkung zwischen Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand oder zwischen Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung können auf der Grundlage der Maßnahmen, die in den TRBS zu spezifischen Gefährdungen beschrieben sind, wie z. B.

gestaltet werden.

(2) Zur Ermittlung von Maßnahmen gegen psychische Belastung durch Über- oder Unterforderung sind im Zusammenhang mit Arbeitsaufgabe, Tätigkeit, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation und zeitlicher Organisation z. B. zu beachten:

(3) Weitere Hinweise zur psychischen Belastung durch Über- oder Unterforderung sind im Literaturverzeichnis (DIN EN IS0 10075-2 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung – Teil 2: Gestaltungsgrundsätze (Ausgabedatum: 2000-06) zu finden.

(4) Physische und psychische Belastung können zu Gefährdungen durch Handlungsfehler führen. Diese werden durch aufgabengerechte Auswahl sowie durch ergonomische Gestaltung und Anordnung der Arbeitsmittel vermieden, wie z. B.:

Abb. 6 Darstellung ergonomischer Greifräume Greifflächen
in der Tischebene (ca. 20 cm über der Sitzebene)
1⃝ = Beidhandzone, 2⃝ = Einhandzone, 3⃝ = erweiterte Einhandzone
(Quelle: „Kleine Ergonomischen Datensammlung“
(KED); Lange, W. und Windel, A.; 12. überarbeitete
Auflage; Verlag TÜV Rheinland)

Abb. 6 Darstellung ergonomischer Greifräume Greifflächen in der Tischebene (ca. 20 cm über der Sitzebene) 1⃝ = Beidhandzone, 2⃝ = Einhandzone,3⃝ = erweiterte Einhandzone (Quelle: „Kleine Ergonomischen Datensammlung“ (KED); Lange, W. und Windel, A.; 12. überarbeitete Auflage; Verlag TÜV Rheinland)

  Frau (18–65 Jahre) Mann (18–65 Jahre)
5. Perz. 50. Perz. 95. Perz. 5. Perz. 50. Perz. 95. Perz.
1⃝ 143
(147,5)
151,5
(156)
160,5
(165)
153
(156)
163
(166)
173,5
(176,5)
2⃝ 37,5
(42)
41,5
(46)
45
(49,5)
41
(44)
45
(48)
49
(52)
3⃝ 35 34,5 35 38 38,5 39
  (Klammerwert: inkl. 4,5 cm Absatz) (Klammerwert: inkl. 3 cm Absatz)

Abb. 7 ergonomischer Schalterarbeitsplatz, Maßangaben zu 1⃝ bis 3⃝ in cm
(Quelle: „Kleine Ergonomischen Datensammlung“ (KED); Lange, W. und Windel, A.; 12. überarbeitete Auflage; Verlag TÜV Rheinland)

Abb. 8 ergonomischer Steharbeitsplatz
(Quelle: „Kleine Ergonomischen Datensammlung“
(KED); Lange, W. und Windel, A.; 12. überarbeitete
Auflage; Verlag TÜV Rheinland)

Abb. 8 ergonomischer Steharbeitsplatz (Quelle: „Kleine Ergonomischen Datensammlung“ (KED); Lange, W. und Windel, A.; 12. überarbeitete Auflage; Verlag TÜV Rheinland)

(5) Die Manipulation von Sicherheitseinrichtungen ist nicht zulässig. Maßnahmen gegen Umgehung von Sicherheitseinrichtungen:

In den Anlagen 1 bis 6 sind beispielhaft für konkrete Situationen Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen sowie geeignete Schutzmaßnahmen dargestellt.

4.3 Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen

(1) Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber feststellen, ob

  1. die eingeleiteten Maßnahmen ausreichend wirksam sind
    und
  2. sich keine zusätzlichen oder veränderten Gefährdungen aus den Schutzmaßnahmen ergeben haben.

(2) Zur Untersuchung eines Arbeitsplatzes nach dem Belastungs- Beanspruchungs-Modell ist ein vergleichbares Vorgehen wie in Nummer 2.3 beschrieben anzuwenden. Danach hat der Arbeitgeber eine Belastungsanalyse/Beanspruchungsanalyse unter der Beteiligung der Beschäftigten durchzuführen, um dadurch die jeweilige betriebliche Situation angemessen beurteilen und bedarfsorientierte Maßnahmen der Gestaltung ableiten zu können. Deren Wirksamkeit ist nun durch eine erneute Belastungsanalyse/Beanspruchungsanalyse zu überprüfen. Dieses Vorgehen ermöglicht zum einen aussagekräftige Vorher-Nachher-Vergleiche anhand derselben Methodik, und zum anderen werden kontinuierliche Verbesserungsprozesse angestoßen sowie Lernen und Entwicklung ermöglicht.