Anhang 4

Beispiele für Maßnahmen an Flugfeldbetankungsanlagen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 BetrSichV – Prüfungen gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV

Flugfeldbetankungsanlagen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 BetrSichV sind ortsfeste Anlagen und Bereiche auf Flugfeldern, in denen Kraftstoffbehälter von Luftfahrzeugen aus Hydrantenanlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C befüllt werden. Gemäß § 18 Absatz 1 BetrSichV bedürfen prüfpflichtige Änderungen an Flugfeldbetankungsanlagen für entzündbare, leicht und extrem entzündbare Flüssigkeiten, die die Bauart oder Betriebsweise betreffen, einer Erlaubnis.

Die Lageranlagen für entzündbare Flüssigkeiten mit Flp. > 23 °C zur Versorgung von Flugfeldbetankungsanlagen sind als separate Anlagen zu betrachten und bedürfen nicht der Erlaubnis. Für die Erlaubnis der Flugfeldbetankungsanlage ist Anhang 4 zu berücksichtigen.

 

Tab. A4 Beispiele für Maßnahmen bei verschiedenen Flugfeldbetankungsanlagen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 BetrSichV
Lfd. Nr. Art der Maßnahme prüfpflichtige Änderung gemäß 3.220 erlaubnispflichtig gemäß 3.3
1 Rohrleitungen
1.1 Errichtung von Pump-, Abzweig-, Übergabe- und Sicherheits(Druckentlastungs-)Stationen Ja Ja
1.2 Einbau von zusätzlichen Anlageteilen im Förderstrom oder im Bypass (Umgehungsleitung) wie Pumpen, Absperreinrichtungen, Regelventile Ja Ja
1.3 Einbau (Neuverlegung) von Umgehungsleitungen (Bypässen) und Parallelleitungen (Loops) für den Förderstrom Ja Ja
1.4 Auswechseln (Ersetzen) des Rohrleitungsstranges Ja Nein
1.5 Umlegen der Rohrleitung
(Ersetzen oder Wiederverwenden der Rohre) in eine neue Trasse, d. h. außerhalb des festgelegten Schutzstreifens (Umtrassierung)
Ja Ja
1.6 Einbau von Filtern, Rückschlagklappen, Molch- und Molchhalteschleusen, Molchweichen und ähnlichen Formstücken im Förderstrom oder im Bypass Ja Ja
1.7 Austausch von Teilen nach Nummer 1.2 gegen solche anderer Bauart oder abweichender Funktion Ja Ja
1.8 Austausch von in der Leitung eingeschweißten Schiebern oder anderen Armaturen gegen geflanschte Ja Ja
1.9 Alle baulichen Änderungen, die Auswirkungen auf die Ausdehnung explosionsgefährdeter Bereiche haben Ja Ja
1.10 Änderung der Fernwirk- und Fernsteueranlage (Verkopplungen, Abschaltautomatiken, Alarm-, Mess- und Überwachungseinrichtungen) Ja Ja
1.11 Änderung der hydraulischen Verhältnisse Ja Ja
2 Armaturen
2.1 Austausch von Absperrarmaturen gegen solche mit gleichen Parametern Ja Nein
2.2 Auswechseln von Pumpen und Absperreinrichtungen einschließlich deren Antrieben sowie von Schieberplatten und Pumpenlaufrädern gegen solche anderer Bauart (siehe Nummern 3.2, 3.3 und 3.6) Ja Nein
2.3 Austausch von Teilen von Pumpen von Druckentlastungsventilen und Absperreinrichtungen, die einem anwendungsbedingten Verschleiß oder der Alterung unterliegen, gegen solche anderer Bauart Ja Nein
2.4 Einbau von Geräten, wenn dabei eine Verbindung zum Fördermedium führenden Innenraum hergestellt werden muss, z. B. von Molchanzeigegeräten, Probenehmern, Temperatur- und Druckmesseinrichtungen Ja Nein
2.5 Verlegen eines kurzen Leitungsabschnittes oder das Auswechseln eines solchen gegen gleichartige Rohre, soweit der neue Strang innerhalb des festgelegten Schutzstreifens bleibt Ja Nein
2.6 Herstellen von Leitungsanschlüssen unter Betriebsdruck (z. B. Stoppeln) Ja Nein
2.7 Schweißarbeiten an druckbeanspruchten Teilen der Rohrleitungsanlage Ja Nein
2.8 Einbau von Volumen- oder Volumenstromzählern Ja Nein
2.9 Änderung an Entwässerungsanlagen in Pump- und sonstigen Betriebsanlagen und deren nachträglicher Einbau Ja Nein
2.10 Änderung oder zusätzlicher Einbau von Lecköl-(Slop-)Leitungen Ja Nein
2.11 Anbringen von Dehnungsmesseinrichtungen in Bergsenkungsgebieten Ja Nein
2.12 Änderung der äußeren Bedingungen an der Rohrleitungsanlage, durch welche Zusatzbelastungen verursacht werden können (z. B. nachträgliche Kreuzungen durch Straßen oder hohe Erdüberdeckungen) sowie Maßnahmen zu deren Abwendung, Begrenzung oder Kontrolle Ja Nein
2.13 Änderung von Einrichtungen an einer Rohrleitungsanlage, die eine nicht absperrbare Verbindung zum Fördermedium führenden Innenraum besitzen Ja Nein
2.14 Stilllegen von Leitungsabschnitten und sonstigen Anlagenteilen Ja Nein
2.15 Änderung der Brandschutzeinrichtungen bei Änderung der Maßnahmen zum Brandschutz Ja Ja
3 Sonstiges
3.1 An- und Einbau von lsotopen-Dichtemessanlagen und Ultraschall-Markerbasen Nein Nein
3.2 Austausch von Probeentnehmern, Dichtemessanlagen, Temperatur- und Druckmesseinrichtungen, Ultraschall-Markerbasen, Sicherheitsventilen (gegen thermische Ausdehnung) und deren Absperreinrichtungen, Antriebe von Pumpen und Absperreinrichtungen, soweit gleichartige Einrichtungen verwendet und geprüfte Teile durch ebensolche ersetzt werden Nein Nein
3.3 Austausch von Pumpenlaufrädern, sofern von ihrer Charakteristik wegen anderer Regeleinrichtungen die hydraulischen Verhältnisse nicht abhängen Nein Nein
3.4 Austausch von Hilfseinrichtungen wie Sloptankentleerungspumpen und Feuerlöscheinrichtungen gegen gleichartige sowie deren Reparatur Nein Nein
3.5 Austausch von Teilen von Pumpen, von Druckentlastungsventilen und Absperreinrichtungen, die einem anwendungsbedingten Verschleiß oder der Alterung unterliegen (Manschetten, Stopfbuchsen, Dichtungen usw.) gegen gleichartige Nein Nein
3.6 Wartungsarbeiten, die keinen Einfluss auf das Rohrleitungssystem erfordern (z. B. Anstrich- und Reinigungsarbeiten) Nein Nein
3.7 Änderung der Einstufung oder der Ausweitung explosionsgefährdeter Bereiche Ja Ja
3.8 Änderung des Konzepts der Überwachungseinrichtungen im Sinne der TRGS 725 Ja Nein
3.9 Änderung von organisatorischen Maßnahmen Nein Nein
3.10 Ersatz technischer durch organisatorische Maßnahmen Ja Ja
3.11 Änderung von wiederkehrender Prüfung auf Instandhaltungskonzept Ja Nein21

20 Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen, die nicht die Bauart oder die Betriebsweise einer überwachungsbedürftigen Anlage betreffen, können von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden.
21 sofern nicht in der Erlaubnis festgelegt