Anhang 1

Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychische Belastung in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln berücksichtigen. Dabei darf er sich auf Dokumente abstützen, die in seiner Unternehmensorganisation vorhanden sind und bereits einzelne psychische Belastungsfaktoren abdecken.

Die nachfolgende Tabelle soll dem Arbeitgeber eine Hilfestellung geben, mit welchen in seinem Betrieb bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen und Dokumenten er die Anforderungen einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln ggf. ganz oder teilweise erfüllen kann. Sie soll nicht dazu führen, dass der Arbeitgeber sich verpflichtet fühlt, alle aufgeführten Schutzmaßnahmen und Dokumente erstellen zu müssen. Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV entfalten keine Vermutungswirkung (vgl. § 4 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV).

Die Darstellung basiert auf der Broschüre der GDA – Arbeitsprogramm Psyche "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" ([9]) bzw. den dort genannten Belastungsfaktoren. Eine Vorabbetrachtung kann ergeben, dass bei der konkreten Verwendung von Arbeitsmitteln nur ein Teil der hier beschriebenen Belastungsfaktoren bedeutsam ist und entsprechend berücksichtigt werden muss.

Merkmalsbereiche psychischer Belastungsfaktoren
(GDA [9])
Merkmalsbereich ggf. in folgenden Dokumenten bereits berücksichtigt Gesetzliche Grundlage
1 Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe    
1.1 Vollständigkeit der Aufgabe Arbeitsvertrag,
Stellenbeschreibungen,
Mitarbeitergespräche
ArbSchG
1.2 Handlungsspielraum
1.3 Variabilität
1.4 Information/Informationsangebot Betriebsanweisungen für einzelne Arbeitsmittel,
Vertretungsregelungen,
Arbeitsanweisungen
1.5 Verantwortung Aufbauorganisation,
Pflichtendelegation,
Organigramme
1.6 Qualifikation Fortbildungen,
Qualifizierungspläne,
Schulungsangebote
1.7 Emotionale Inanspruchnahme EAP-Programm,
Betriebliche Sozialberatung
2 Arbeitsorganisation    
2.1 Arbeitszeit Betriebliche Arbeitszeitregelungen ArbZG,
ArbSchG,
ArbStättV, Anhang 6
2.2 Arbeitsablauf Ablauforganisation
2.3 Kommunikation/Kooperation Aufbauorganisation,Mitarbeitergespräche
3 Soziale Beziehungen    
3.1 Kollegen Regelkommunikation ArbSchG
3.2 Vorgesetzte Regelkommunikation,
Mitarbeiterbefragung(etc.)
4 Arbeitsumgebung    
4.1 Physikalische und chemische Faktoren

4.2 Physische Faktoren
Gefährdungsbeurteilung (Umgebungsbedingungen) ArbSchG,
ArbStättV,
LärmVibrationsArbSchV,
GefStoffV,
OStrV, BetrSichV, EMFV
4.3 Arbeitsplatz- und Informationsgestaltung Gefährdungsbeurteilung (ergonomische Aspekte)
4.4 Arbeitsmittel Einsatz von standardisierten Arbeitsmitteln, EmpfBS 1113