2 Anwendungsbereich

Diese ASR gilt für das Einrichten und das Betreiben von Fenstern, Oberlichtern und lichtdurchlässigen Wänden in Arbeitsstätten.
Hinweis:
Für die barrierefreie Gestaltung der Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässigen Wände gilt die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten", Anhang A1.6: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände.