7. Hinweise und Literaturangaben

Die Hinweise und Literaturangaben dienen allein der Information. Sie sind von der Vermutungswirkung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 ArbMedVV ausgenommen.

[A] Hinweise zu erhöhten Infektionsrisiken ergeben sich unter anderem aus den jährlich aktualisierten Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und internationale Gesundheit (DTG), aus den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) und aus der DGUV Information 240-350 (Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen) und der zugehörigen Handlungsempfehlung (DGUV Information 250-436).
[B] Die AME Wunschvorsorge beschreibt Zugangswege, Inhalte und Bestandteile der Wunschvorsorge; Praxisbeispiele veranschaulichen verschiedene Themen und zeigen Umsetzungsmöglichkeiten auf.
[C] Der Arbeitgeber kann den mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge befassten Arzt oder die damit befasste Ärztin auch mit der Beratung und Impfung der mitreisenden Familienangehörigen beauftragen. Diese Aufgaben werden außerhalb der betriebsärztlichen Einsatzzeit erbracht.
[D] Die Verabreichung von Gelbfieberimpfungen kann in den meisten Bundesländern nur in einer staatlich anerkannten Gelbfieberimpfstelle durchgeführt werden. In Bundesländern, in denen keine Zulassung zu einer Gelbfieberimpfstelle vorgeschrieben ist, muss der durchführende Arzt oder die Ärztin über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
[E] Die Meldepflicht bei Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung bestimmt sich nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion von einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung orientiert sich an den von der STIKO veröffentlichten Kriterien.
[F] Impfkomplikationen, die aufgrund einer beruflich indizierten Impfung auftreten, sind zusätzlich zu der Verpflichtung nach [C] dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Dieser übernimmt bei entsprechender Anerkennung die erforderlichen Kosten, zum Beispiel der Heilbehandlung.
(1) Robert-Koch-Institut (RKI), Informationen der Ständigen Impfkommission (STIKO). http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/impfen.html
(2) Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Informationen zu Impfstoffen, Impfungen, Impfen. http://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-den-menschen/informationen-zu-impfstoffen-impfungen-impfen.html
(3) GESTIS-Biostoffdatenbank – Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. http://www.dguv.de/ifa/Gefahrstoffdatenbanken/GESTIS-Biostoffdatenbank/index.jsp