2. Begriffsbestimmungen

2.1 Biomonitoring

Biomonitoring ist die Untersuchung biologischen Materials der Beschäftigten zur Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder deren biochemischen beziehungsweise biologischen Effektparametern. Dabei ist es das Ziel, die Belastung und die Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten zu erfassen, die erhaltenen Analysewerte mit entsprechenden Werten zur Beurteilung (siehe 2.5) zu vergleichen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Belastung und die Gesundheitsgefährdung zu reduzieren. Die Erkenntnisse aus dem Biomonitoring können eine wichtige Informationsquelle zur Beurteilung der Wirksamkeit vorhandener Schutzmaßnahmen sein.

2.2 Biologisches Material

Unter biologischem Material versteht man körpereigenes Material des oder der zu untersuchenden Beschäftigten. Der Untersuchungsparameter (siehe 2.3) muss in diesem Material mit hinreichender Zuverlässigkeit (Reliabilität) bestimmbar sein. In der Regel handelt es sich um Urin oder Blut.

2.3 Untersuchungsparameter

Der Untersuchungsparameter ist derjenige chemische Stoff oder der biologische Indikator, dessen Gehalt im biologischen Material bestimmt wird. Von einem für das Biomonitoring geeigneten Untersuchungsparameter ist zu fordern, dass er die Belastung und/oder Beanspruchung durch den Gefahrstoff zuverlässig, empfindlich und möglichst spezifisch anzeigt.

2.4 Analyseverfahren

(1) Ein vollständiges Analyseverfahren umfasst

(2) Anerkannte Analyseverfahren werden von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft veröffentlicht [2].

2.5 Werte zur Beurteilung

(1) Werte zur Beurteilung sind Werte, die eine fachgerechte und auf die jeweilige Fragestellung bezogene Beurteilung von Biomonitoringbefunden ermöglichen.

(2) Werte zur Beurteilung nach dieser AMR sind:

  1. biologische Grenzwerte (BGW) der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 903; die BGW werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe festgelegt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der TRGS 903 veröffentlicht;
  2. Biologische Arbeitsstoff-Toleranz-Werte (BAT-Werte), Biologische Leit-Werte (BLW) der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, biological limit values-Werte (BLV) des Scientific Committee on Occupational Exposure Limits (SCOEL);
  3. Äquivalenzwerte in biologischem Material zum Akzeptanz- und Toleranzrisiko; die Äquivalenzwerte werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe festgelegt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Bekanntmachung 910 veröffentlicht;
  4. Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft;
  5. Referenzwerte der Human-Biomonitoring-Kommission des Umweltbundesamtes, die Biologischen Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR) der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

(3) Die in Absatz 2 genannten Werte zur Beurteilung unterscheiden sich in ihren Definitionen und ihrer Aussagekraft.

  1. Der Biologische Grenzwert (BGW) ist der Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird (§ 2 Absatz 9 GefStoffV).
  2. Der Biologische Arbeitsstoff-Toleranz-Wert (BAT-Wert) beschreibt die arbeitsmedizinisch-toxikologisch abgeleitete Konzentration eines Arbeitsstoffes, seiner Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischem Material, bei der im Allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten auch bei wiederholter und langfristiger Exposition nicht beeinträchtigt wird [4].
  3. Der Biologische Leit-Wert (BLW) ist die Quantität eines Arbeitsstoffes bzw. Arbeitsstoffmetaboliten oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm beim Menschen, die als Anhalt für die zu treffenden Schutzmaßnahmen heranzuziehen ist. Biologische Leitwerte werden nur für solche gefährlichen Stoffe benannt, für die keine arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründeten Biologischen Arbeitsstoff-Toleranz-Werte (BAT-Werte) aufgestellt werden können (beispielsweise für krebserzeugende oder krebsverdächtige Stoffe der Kategorie 1 bis 3 und für nicht krebserzeugende Stoffe, bei denen die vorliegenden Daten für die Ableitung eines BAT-Wertes nicht ausreichen) [4].
  4. Biological Limit Values (BLV) sind vom Scientific Committee on Occupational Exposure Limits (SCOEL) wissenschaftlich begründete Werte zur Beurteilung potentieller gesundheitlicher Risiken, die sich durch eine berufliche Exposition ergeben. Expositionen, die dem BLV äquivalent sind, führen im Allgemeinen nicht zu gesundheitsschädigenden Effekten bei den Beschäftigten, reguläre Arbeitsbedingungen (acht Stunden pro Tag, fünf Tage pro Woche) vorausgesetzt. Die Variabilität von Konzentrationen in biologischen Proben ist bei der Messergebnisinterpretation zu berücksichtigen [9].
  5. Der Äquivalenzwert zum Akzeptanzrisiko bzw. Toleranzrisiko ist diejenige Konzentration eines krebserzeugenden Arbeitsstoffes beziehungsweise seines Metaboliten in Körperflüssigkeiten, die bei einer ausschließlich inhalativen Exposition der Konzentration des Arbeitsstoffes in der Luft entspricht, bei der das Akzeptanzrisiko bzw. das Toleranzrisiko erreicht ist [11].
  6. Die Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) stellen für krebserzeugende Arbeitsstoffe, für die keine BAT-Werte aufgestellt werden, die Beziehung zwischen der Stoffkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz und der Stoff- bzw. Metabolitenkonzentration im biologischen Material dar. Aus ihnen kann entnommen werden, welche innere Belastung sich bei ausschließlich inhalativer Stoffaufnahme ergeben würde [4].
  7. Biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR) beschreiben die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Referenzpopulation aus nicht beruflich gegenüber dem Arbeitsstoff exponierten Personen im erwerbsfähigen Alter bestehende Hintergrundbelastung mit in der Umwelt vorkommenden Arbeitsstoffen. Sie orientieren sich am 95. Perzentil, ohne Bezug zu nehmen auf gesundheitliche Effekte. Durch den Vergleich von Biomonitoring-Messwerten bei beruflich Exponierten mit den Biologischen Arbeitstoff-Referenzwerten kann das Ausmaß einer beruflichen Exposition erfasst werden [4].
  8. Der Referenzwert für einen chemischen Stoff in einem Körpermedium ist ein Wert, der aus einer Reihe von entsprechenden Messwerten einer Stichprobe aus einer definierten Bevölkerungsgruppe nach einem vorgegebenen statistischen Verfahren abgeleitet wird. Es handelt sich dabei um einen rein statistisch definierten Wert, der die Konzentration dieses Stoffes im betreffenden Körpermedium für diese Bevölkerungsgruppe zum Zeitpunkt der Durchführung der Untersuchung beschreibt. Ihm kommt per se keine gesundheitliche Bedeutung zu [5].