Artikel 25
Aufgehobene Rechtsvorschriften

Die Richtlinie 98/37/EG wird zum 29. Dezember 2009 aufgehoben.

Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang XII zu lesen.