Artikel 15

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Ihre Anwendung beginnt 18 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem alle folgenden Rechtsakte in Kraft getreten sind:

a)  Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene,
b) Verordnung (EG) Nr. 854/2004

und
c) Richtlinie 2004/41/EG.

Sie gilt jedoch frühestens ab dem 1. Januar 2006.

 

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 29. April 2004.

 

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

 

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident


 

P. COX
 
Im Namen des Rates

Der Präsident


 

M. McDOWELL