Inhalt
 Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1Zweck des Gesetzes
§ 2Geltungsbereich
§ 3Begriffsbestimmungen
 Zweiter Teil
Errichtung und Betrieb von Anlagen
 Erster Abschnitt
Genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 4Genehmigung
§ 5Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 6Genehmigungsvoraussetzungen
§ 7Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 8Teilgenehmigung
§ 8aZulassung vorzeitigen Beginns
§ 9Vorbescheid
§ 10Genehmigungsverfahren
§ 11Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 12Nebenbestimmungen zur Genehmigung
§ 13Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
§ 14Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen
§ 14aVereinfachte Klageerhebung
§ 15Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 16Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 16aStörfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 16bRepowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Sondervorschriften für Windenergieanlagen
§ 17Nachträgliche Anordnungen
§ 18Erlöschen der Genehmigung
§ 19Vereinfachtes Verfahren
§ 20Untersagung, Stilllegung und Beseitigung
§ 21Widerruf der Genehmigung
 Zweiter Abschnitt
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 22Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 23Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 23aAnzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
§ 23bStörfallrechtliches Genehmigungsverfahren
§ 23cBetriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz
§ 24Anordnungen im Einzelfall
§ 25Untersagung
§ 25aStilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
 Dritter Abschnitt
Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
§ 26Messungen aus besonderem Anlass
§ 27Emissionserklärung
§ 28Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
§ 29Kontinuierliche Messungen
§ 29aAnordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
§ 29bBekanntgabe von Stellen und Sachverständigen
§ 30Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
§ 31Auskunftspflichten des Betreibers
 Vierter Abschnitt
Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage
§ 31aAbweichungen nach Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU
§ 31bAbweichungen nach Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie 2010/75/EU
§ 31cAbweichungen nach Artikel 6 Absatz 11 der Richtlinie (EU) 2015/2193
§ 31dAbweichungen nach Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2015/2193
§ 31eZulassung vorzeitigen Beginns bei einer Gasmangellage
§ 31fBeteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren
§ 31gEntbehrlichkeit einer Änderungsanzeige oder Änderungsgenehmigung
§ 31hAbweichungen von der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
§ 31iAbweichungen von der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft
§ 31jÜberschreitung von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
§ 31k(weggefallen)
§ 31lÜbergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k
 Dritter Teil
Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
 Erster Abschnitt
Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
§ 32Beschaffenheit von Anlagen
§ 33Bauartzulassung
§ 34Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
§ 35Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen
§ 36Ausfuhr
§ 37Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
 Zweiter Abschnitt
Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
§ 37aPflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen
§ 37bBegriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen
§ 37cMitteilungs- und Abgabepflichten
§ 37dZuständige Stelle, Rechtsverordnungen
§ 37eGebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 37fBerichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse
§ 37gBericht der Bundesregierung
§ 37hMechanismus zur Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote; Verordnungsermächtigung
 Vierter Teil
Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
§ 38Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
§ 39Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
§ 40Verkehrsbeschränkungen
§ 41Straßen und Schienenwege
§ 42Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
§ 43Rechtsverordnung der Bundesregierung
 Fünfter Teil
Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung
§ 44Überwachung der Luftqualität
§ 45Verbesserung der Luftqualität
§ 46Emissionskataster
§ 46aUnterrichtung der Öffentlichkeit
§ 47Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
 Sechster Teil
Lärmminderungsplanung
§ 47aAnwendungsbereich des Sechsten Teils
§ 47bBegriffsbestimmungen
§ 47cLärmkarten
§ 47dLärmaktionspläne
§ 47eZuständige Behörden
§ 47fRechtsverordnungen
 Siebter Teil
Gemeinsame Vorschriften
§ 48Verwaltungsvorschriften
§ 48aRechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
§ 48bBeteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 49Schutz bestimmter Gebiete
§ 50Planung
§ 51Anhörung beteiligter Kreise
§ 51aKommission für Anlagensicherheit
§ 51bSicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
§ 52Überwachung
§ 52aÜberwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
§ 52bMitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 53Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
§ 54Aufgaben
§ 55Pflichten des Betreibers
§ 56Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
§ 57Vortragsrecht
§ 58Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§ 58aBestellung eines Störfallbeauftragten
§ 58bAufgaben des Störfallbeauftragten
§ 58cPflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
§ 58dVerbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
§ 58eErleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§ 59Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
§ 60Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
§ 61Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 62Ordnungswidrigkeiten
§ 63Entfall der aufschiebenden Wirkung
§§ 64
bis 65
(weggefallen)
 Achter Teil
Schlussvorschriften
§ 66Fortgeltung von Vorschriften
§ 67Übergangsvorschrift
§ 67aÜberleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§§ 68
bis 72
(Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)
§ 73Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Anlage(zu § 3 Absatz 6) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

 


1 Dieser Abschnitt dient mit den §§ 31a und 31b der Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) und mit den §§ 31c und 31d der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (ABl. L 313 vom 28.11.2015, S. 1).