Anlage 3

(zu § 8)


Einteilung und Erfassung der Ausprägung der Veränderungen an Eingeweiden bei Mastschweinen im Rahmen der Fleischuntersuchung nach Anhang I Abschnitt IV Kapitel IV Teil B der Verordnung (EG) Nr. 854/2004


Die Befunde der Fleischuntersuchung sind nach dem Anteil der Veränderungen an den Eingeweiden in folgende Befundkategorien einzuteilen und nach folgendem Befundschlüssel zu erfassen:


Organ

veränderter Anteil

Befundkategorie

Befundschlüssel

Lunge (Gewebe)

bis zu 10 %

0

o. b. B.; PN1

10 % bis 30 %

1

PN2

über 30 %

2

PN3

Brustfell
(anhaftende Fläche)

bis zu 10 %

0

o. b. B.; PL1

10 % bis 30 %

1

PL2

über 30 %

2

PL3

Herzbeutel (Gewebe)

nicht verändert

0

o. b. B.

verändert

1

Ja

Leber (Gewebe)

nicht verändert,

≤ 5 Wurmknoten

0

keine Erfassung (L1)

verändert,
> 5 Wurmknoten

1

L2