VII. Inkrafttreten

§ 62
Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1995*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Be- und Entladen von Wasserfahrzeugen" (VBG 75) vom 1. April 1978 außer Kraft.

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*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.