§ 22
Container-Umschlaggeräte

Der Unternehmer hat beim Einsatz von Container-Umschlaggeräten dafür zu sorgen, dass

  1. der Geräteführer gegen Witterungseinflüsse geschützt ist,
  2. die Führerkabine bei Bedarf beheizt oder belüftet wird

    und

  3. die Scheiben der Führerkabine von innen und außen gefahrlos gereinigt werden können.