Einen Befähigungsnachweis (Muster einer Bescheinigung siehe Anhang 2) zur „Person für die Prüfung von Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen“ erhält, wer
In dem Befähigungsnachweis gemäß Anhang 2 sind die Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen des Sachgebietes anzugeben, auf die sich der Lehrgang bezogen hat.