8 Prüfung

Der Lehrgangsteilnehmer hat am Ende der Ausbildung in einer Prüfung seine Kenntnisse nachzuweisen. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Test zu den Lehrinhalten sowie eine praktische Prüfung einer Flüssiggasanlage/Flüssiggasverbrauchsanlage. Wird eine bestimmte Fehlerquote überschritten, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die näheren Einzelheiten regelt eine Prüfungsordnung des Ausbildungsträgers.