2.1.2 Zylindrische Beleuchtungsstärke

Der Helligkeitseindruck eines Raumes wird wesentlich von den Beleuchtungsstärken auf den vertikalen Flächen, den Wänden und den Möbeln bestimmt. Auch für eine gute visuelle Kommunikation, das heißt für die leichte Erkennbarkeit und das natürliche Aussehen der Gesichter, ist eine ausreichende vertikale Beleuchtungsstärke in Kopfhöhe wichtig (Abbildung 2). Durch eine weitgehend regelmäßige Anordnung der Leuchten wird das Licht gleichmäßig im Raum verteilt. Vertikale Flächen von Körpern und Gesichtern werden aus verschiedenen Richtungen mit Beleuchtungsstärken in der gleichen Größenordnung beleuchtet.

Daher ist der Mittelwert der vertikalen Beleuchtungsstärken eine angemessene Bewertungsgröße für den Helligkeitseindruck eines Raumes und für die gute Ausleuchtung von Gesichtern für die visuelle Kommunikation. Dieser Mittelwert entspricht annähernd der zylindrischen Beleuchtungsstärke.

Starke Schatten erschweren die visuelle Kommunikation
Ausreichende zylindrische Beleuchtungsstärken unterstützen die visuelle Kommunikation
Starke Schatten erschweren die visuelle Kommunikation Ausreichende zylindrische Beleuchtungsstärken unterstützen die visuelle Kommunikation
Abbildung 2 Einfluss der zylindrischen Beleuchtungsstärke auf die visuelle Kommunikation

Für die Arbeitsbereiche „Bildschirm- und Büroarbeit“ sowie „Besprechung“ – siehe Kapitel 4.2.2 – soll die mittlere zylindrische Beleuchtungsstärke Ēz in einer Höhe von 1,20 m über dem Fußboden mindestens ein Drittel der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke des Arbeitsbereiches (0,33 x Ēh) betragen.

Auch für den Umgebungsbereich – siehe Kapitel 4.2.2 – sollte die mittlere zylindrische Beleuchtungsstärke Ēz in einer Höhe von 1,20 m über dem Fußboden mindestens ein Drittel der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke des Umgebungsbereiches (0,33 x Ēh) betragen.

Hinweis: Wird die mittlere zylindrische Beleuchtungsstärke in einer Höhe von 1,20 m eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass sie auch in Augenhöhe von stehenden Beschäftigten (1,65 m) ausreichend ist.