2.1 Beleuchtungsniveau

Die Beleuchtungsanlage muss ein Beleuchtungsniveau schaffen, bei dem

Das Beleuchtungsniveau wird maßgeblich von den Beleuchtungsstärken (von den horizontalen, zylindrischen und vertikalen Beleuchtungsstärken) sowie von deren Gleichmäßigkeit und ihrer Verteilung auf der jeweiligen Bewertungsfläche bestimmt.

Die Mindestwerte für die Beleuchtungsstärken sind in Kapitel 5 angegeben. Diese mittleren Beleuchtungsstärken sind Wartungswerte. Dies bedeutet, dass beim Erreichen des vorgegebenen Wartungswertes die Beleuchtungsanlage gewartet werden muss – siehe Kapitel 4.7.

Höhere Beleuchtungsstärken können einen positiven Einfluss auf das subjektive Wohlbefinden haben. Zu hohe Beleuchtungsstärken können aber bei der Bildschirmarbeit auch zu Störungen führen.

Für ältere Beschäftigte und bei besonderen Sehaufgaben ist es zweckmäßig, höhere Beleuchtungsstärken anzubieten – zum Beispiel teilflächenbezogene Beleuchtung – siehe Kapitel 4.2.3.

Für die Planung und Überprüfung der Beleuchtungsanlagen sind Rechen- beziehungsweise Messraster in der DIN 5035-6 festgelegt worden.

Hinweise zur betrieblichen orientierenden Messung der Beleuchtungsanlage enthält die BGR 131-2.

Weitere Literatur

  • DIN 5035-6 „Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 6: Messung und Bewertung“
  • DIN 5035-8: „Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 8: Arbeitsplatzleuchten; Anforderungen, Empfehlungen und Prüfung“
  • BGR 131-2 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung“