2 Sicherung gegen unbefugten, unkontrollierten Durchgang

Unverschlossene oder ungesicherte Türen ermöglichen Personen den unbefugten Zugang in Räume und Gebäude sowie deren unkontrolliertes Verlassen. Der Unternehmer ist deshalb daran interessiert, geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen die zweckentfremdete Nutzung der Türen zu ergreifen, um sich und seinen Betrieb vor Diebstahl oder anderen Schäden zu schützen.