Allgemeine Informationen zu diesem Buch

Die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand lassen jedes Jahr über 2 Millionen Versicherte in der Ersten Hilfe aus- und regelmäßig fortbilden und tragen die anfallenden Lehrgangsgebühren.

Das vorliegende Handbuch zur Ersten Hilfe beschreibt die allgemein gültigen Erste-Hilfe-Maßnahmen in Deutschland, wie sie aktuell von den zertifizierten Ausbildungsstellen vermittelt werden. Die aktuellen (2021) Empfehlungen des European Resuscitation Council (ERC) sind berücksichtigt. Das Buch hilft Ihnen dabei, die notwendigen Erste-Hilfe-Kenntnisse zu erwerben und nach dem Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses zu festigen und immer wieder aufzufrischen.

Dieses Buch wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder Urheber/Autor noch der Herausgeber (DGUV) haften für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Inhalt des Buches ergeben könnten.

Für den betrieblichen Bereich hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die vorliegende DGUV Information 204-007 "Handbuch zur Ersten Hilfe" erstellt. Das vorliegende Handbuch wurde vom Fachbereich Erste Hilfe in das Schriftentum der Unfallversicherungsträger aufgenommen.

Das Erste-Hilfe-Handbuch gliedert sich in 10 Kapitel, in denen die häufigsten Notfälle zusammengefasst sind. Für Unfälle und Notfälle speziell in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder wurde die DGUV Information 204-008 "Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" entwickelt.

Dieses Buch ersetzt nicht die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs bzw. an einer Erste-Hilfe-Fortbildung. Weitere Informationen zur Ersten Hilfe im Betrieb finden Sie auf der Internetseite: www.dguv.de/fb-erstehilfe

 

Alles wird Schritt für Schritt erklärt:

Sie finden in diesem Buch das sachgerechte Verhalten bei Unfällen, die Erstmaßnahmen am Unfall-/Notfallort, lebensrettende Maßnahmen z. B. bei Bewusstlosigkeit und zur Wiederbelebung bis hin zu akuten Erkrankungen.

Die einzelnen Themen sind über das Inhaltsverzeichnis leicht zu finden.

Am Anfang eines Themas stehen meist die typischen Symptome, die den Ersthelfer und die Ersthelferin auf eine bestimmte Verletzung bzw. Erkrankung hinweisen.

das blaue Dreieck beschreibt die Anzeichen/Symptome und auch die diagnostischen Maßnahmen.

 

Die rote Überschrift

So helfen Sie richtig steht den Maßnahmen voran.

Dem roten Dreieck zugeordnet finden Sie die notwendigen Maßnahmen.

In einem roten Ergänzungsblock stehen zu beachtende Besonderheiten sowie z. B. zusätzliche Maßnahmen und Gefahren.

Beispiel:

Wenn keine Lebensgefahr besteht und die betroffene Person nicht aussteigen möchte, belassen Sie sie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes im Fahrzeug. Betreuung und Erste-Hilfe-Maßnahmen erfolgen dann am bzw. im Fahrzeug.

Damit Sie sich schnell orientieren können, sind die wichtigsten, zur schnellen Handlungskompetenz erforderlichen Anweisungen, im oben dargestellten Raster ausgeführt. Themenergänzende Informationen und Erklärungen sind in einem grünen "Info-Block" (siehe unten) zusammengefasst.

In einem grünen Ergänzungsblock steht, was sonst zum Thema noch interessant ist.

Die Verpflichtung zum Helfen
Was fürchten wir Menschen mehr als Störungen unseres Wohlbefindens, Erkrankungen oder gar Unfälle mit ihren oft schlimmen Auswirkungen! Wie schnell wird der Gedanke daran, dass etwas passieren kann, verdrängt. Und doch gehören Unglücksfälle in allen unseren Lebensbereichen wie Haushalt, Beruf, Straßenverkehr, Freizeit, Sport usw. zu unserem Alltag.

Die Ersthelferinnen und Ersthelfer sind enorm wichtig
Die Auffassung, für die Hilfe bei Unglücksfällen seien Rettungsdienst oder ärztliche Notdienste zuständig, ist weit verbreitet. Dabei wird vergessen, dass die richtige Hilfe in den ersten Minuten – bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes – für die Schwere der Unfallfolgen oder gar für das Überleben entscheidend sein kann. Zum Helfen sind wir nach § 323c StGB gesetzlich verpflichtet (siehe unten). Für die meisten von uns ist es selbstverständlich, Menschen in Not im Rahmen unserer Möglichkeiten zu helfen, auch ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein.

§ 323c StGB »Unterlassene Hilfeleistung«
Nach § 323 c des Strafgesetzbuches (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist.

 

Die Organisation der Hilfe bei Notfällen

Der Ablauf von Hilfeleistungen nach einem Unfall oder bei einer akuten Erkrankung ist auf das komplexe Hilfeleistungssystem und die medizinische Infrastruktur in Deutschland abgestimmt. Sie beginnt ohne Verzögerung mit den unmittelbar notwendigen Sofortmaßnahmen durch die Ersthelferinnen und Ersthelfer z. B. im Betrieb und wird – zumindest in größeren Betrieben und auf Baustellen – durch Betriebssanitäterinnen oder -sanitäter ergänzt. Durch das Absetzen des Notrufs wird der Rettungsdienst alarmiert. Bis zu dessen Eintreffen erfolgen weitere notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen, die z. B. dem Erhalt der Körperwärme und der psychischen Stabilisierung (Betreuung) der betroffenen Personen dienen. Die weitere medizinische Versorgung erfolgt in einem Krankenhaus. Bei Arbeits- und Wegeunfällen muss die medizinische Versorgung auch durch einen von den Unfallversicherungsträgern zugelassenen Durchgangsarzt (D-Arzt) erfolgen. Hierbei handelt es sich um einen unfallmedizinisch besonders qualifizierten Arzt bzw. Ärztin.

Der Ablauf von Hilfeleistungen wird auch als Rettungskette bezeichnet.