Vorstehende Fassung wurde von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten am 12. Dezember 1996 beschlossen.

Mannheim, den 12. Dezember 1996


 
 
 (Dienstsiegel)
Der Vorstand
Im Auftrag
gez. Dr. Mosetter
Stv. Hauptgeschäftsführer
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Genehmigung

Die vorstehende Zweite Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift

"Schausteller- und Zirkusunternehmen" (VBG 72)

wird genehmigt.

Bonn, den 16. Dezember 1996

Az: III b2-34581-4-(3)-34124-2



 
 
 (Dienstsiegel)
Der Bundesminister
für
Arbeit und Sozialordnung
Im Auftrag
gez. Streffer