Vorstehende Fassung wurde von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten am 12. Dezember 1996 beschlossen.
Mannheim, den 12. Dezember 1996
(Dienstsiegel) |
Der Vorstand Im Auftrag gez. Dr. Mosetter Stv. Hauptgeschäftsführer ___________________________ |
Die vorstehende Zweite Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift
wird genehmigt.
Bonn, den 16. Dezember 1996
Az: III b2-34581-4-(3)-34124-2
(Dienstsiegel) |
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Im Auftrag gez. Streffer |