Anhang 2

Anwesenheitspflicht technischer Fachkräfte

Siehe auch § 68 Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstätten-Verordnung - VStättVO -), Musterentwurf.

Versammlungsstätten
Betriebszustände
in
mit
Auf- und AbbauGeneralprobe, Veranstaltung, Aufzeichnung, Sendung
TheaternBühnen > 100 m² 1 Bühnenmeister oder
1 Beleuchtungsmeister
1 Bühnenmeister oder
1 Beleuchtungsmeister
TheaternBühnen > 350 m² 1 Bühnenmeister oder
1 Beleuchtungsmeister
1 Bühnenmeister und
1 Beleuchtungsmeister
MehrzweckhallenBühnen und Szenenflächen
> 100 m²
1 Hallenmeister
MehrzweckhallenBühnen und Szenenflächen
> 350 m²
1 Hallenmeister und 1 Bühnen- oder
1 Beleuchtungsmeister
MehrzweckhallenKunsteisbahnen 1 Hallenmeister
StudiosSzenenflächen
> 100 m²
1 Studiomeister oder 1 Studiobeleuchtungsmeister
StudiosSzenenflächen
> 350 m²
1 Studiomeister und 1 Studiobeleuchtungsmeister

Anmerkung:

Der Hallenmeister kann durch technische Bühnen-, Beleuchtungs- und Studiofachkräfte ersetzt werden.