5 Gefahrgruppe OP II und OP III, Sicherheitsabstände von Lagern mit organischen Peroxiden/Lagern mit organischen Peroxiden
5.1 Berechnung der Sicherheitsabstände
5.1.1 Gefahrgruppe OP II

Bei Mengen von mehr als 200 kg berechnet sich der Sicherheitsabstand nach der Formel

E = 1,1 . M1/3,

wobei jedoch ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten ist.

5.1.2 Gefahrgruppe OP III

Bei Mengen von mehr als 200 kg muss, unabhängig von der Menge, ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden.

5.2 Vergrößerung der Lager/Lager-Abstände
5.2.1 Werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen, kann der Sicherheitsabstand in der geschützten Richtung teilweise oder ganz entfallen.

5.2.2 Abschnitte 4.2.2 bis 4.2.6 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass bei organischen Peroxiden der Gefahrgruppe OP II die Leistung bei Sprinkler- oder Sprühwasser-Löschanlagen mindestens
10 l . min-1 . m-2 und bei organischen Peroxiden der Gefahrgruppe OP III mindestens 5 l . min-1 . m-2 betragen muss.

5.2.3 Abschnitte 4.2.7 und 4.2.8 gelten entsprechend.


5.3 Vergrößerung der Lager/Lager-Abstände

5.3.1 Ist bei der Lagerung von organischen Peroxiden der Gefahrgruppe OP II in einer Richtung mit einer erhöhten Wirkung zu rechnen oder sind die Betriebsgebäude oder -anlagen in der Umgebung eines Lagers für organische Peroxide der Gefahrgruppe OP II besonders schutzbedürftig, sind die Sicherheitsabstände in dieser Richtung zu vergrößern.

5.3.2 Ein vor Entlastungsflächen auftretender Abbrand der gelagerten organischen Peroxide oder ihrer Zersetzungsprodukte erfordert keine Vergrößerung der Lager/Lager-Abstände.