3 Gefahrgruppe OP III, Sicherheitsabstände von Lagern, Betriebsgebäuden mit organischen Peroxiden zu Verwaltungs- und Sozialgebäuden
3.1 Berechnung der Sicherheitsabstände
 
Bei Mengen von mehr als 200 kg muss, unabhängig von der Menge, ein Sicherheitsabstand von mindestens 16 m eingehalten werden.

3.2 Verringerung der Sicherheitsabstände
3.2.1 Werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen, kann der Sicherheitsabstand in der geschützten Wirkungsrichtung teilweise oder ganz entfallen.

3.2.2 Der Sicherheitsabstand darf ganz entfallen, wenn die Wirkungsrichtung durch die in Abschnitt 2.2.2 genannten Maßnahmen geschützt ist.

3.2.3 Abschnitte 2.2.4 und 2.2.5 gelten entsprechend, mit der Maßgabe, dass die Leistung bei Sprinkler- oder Sprühwasser-Löschanlagen mindestens 5 l/min . m2 betragen muss.

3.2.4 Der Sicherheitsabstand darf zu Verwaltungs- und Sozialgebäuden über 22 m Höhe nicht verringert werden.