Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit

3.1 Bereitstellung
  3.1.1 Gefährdungsermittlung
  3.1.2 Bewertung
  3.1.3 Ausführungen von Stechschutzhandschuhen, Stulpen und Armschützern
  3.1.4 Ausführungen von Stechschutzbekleidung
  3.1.5 Kennzeichnung
  3.1.6 Hinweise für die Auswahl von Stechschutzprodukten
  3.1.7 Individuelle Passform
  3.1.8 Tragekomfort von Stechschutzprodukten
3.2 Benutzung
  3.2.1 Allgemeines
  3.2.2 Gebrauchsdauer
  3.2.3 Hygienische Maßnahmen
  3.2.4 Unterweisung
3.3 Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen
  3.3.1 Prüfungen
  3.3.2 Reinigung und Pflege
  3.3.3 Aufbewahrung
  3.3.4 Instandhaltung
Anhang 1 Muster einer Checkliste für die Gefährdungsermittlung
Anhang 2 Herstellfirmen von Stechschutz-PSA
Anhang 3 Vorschriften und Regeln
Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Stech- und Schnittschutz des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen
Ausgabe: November 2019
DGUV Regel 112-202 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

Bildnachweis:
Ziegler Arbeitsschutz GmbH: Abb. 1, 2 (re), 26;
Friedrich Münch GmbH & Co. KG: Abb. 2 (li), 3, 6, 9, 10, 19, 21, 24, 29;
BGN/Dr. Stefan Bommer, Patrick Dyrba: Abb. 8, 11–18, 27, 28, 30–32;
Dipl. Ing. Franz Gustav Winkler: Abb. 20


Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen Regeln nicht.

 

 

Kommmitmensch
Kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de