1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Regel findet Anwendung bei der Auswahl und der Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten.

Die Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz sind in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" festgelegt.

Diese DGUV Regel findet keine Anwendung