Anhang 3
Alle dem IFA gemeldeten Gehörschützer mit EG-Baumusterprüfbescheinigung
(Stand: 15.01.2014)

A - Passiver Gehörschutz (ohne elektronische Zusatzeinrichtungen)

Es werden folgende Praxisabschläge berücksichtigt:

- Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel 9 dB
- Fertig geformte Gehörschutzstöpsel 5 dB
- Bügelstöpsel 5 dB
- Kapselgehörschützer 5 dB
- Gehörschutz-Otoplastiken mit Funktionskontrolle* 3 dB

* Funktionskontrolle bei der Auslieferung und danach regelmäßig im Abstand von maximal zwei Jahren.

Der Einsatz von Gehörschutz-Otoplastiken ohne Funktionskontrolle mit einem Abschlag von 6 dB ist entsprechend TRLV Lärm Teil 3 (Lärmminderungsmaßnahmen) nicht mehr zulässig. Diese Produkte müssen kurzfristig einer Funktionskontrolle zugeführt werden.

Bei Extremsituationen mit Verwendung von Kombinationen aus Stöpseln und Kapseln ist je nach Stöpselart ein Wert von KS = 9 dB (vor Gebrauch zu formende Stöpsel) bzw. KS = 5 dB (fertig geformte Stöpsel) berücksichtigt.

Die Einsatzgrenze liegt bei Erreichen des maximal zulässigen Expositionspegels L’EX,8h = 85 dB(A) am Ohr des Benutzers.
Im empfohlenen Einsatzbereich liegt der Schalldruckpegel unter dem Gehörschutz bei 70-80 dB(A).
Eine zu hohe Schalldämmung kann zu Überprotektion und Isolationsgefühl führen!

Qualifizierte Unterweisungen

Wird die Unterweisung mindestens viermal jährlich mit praktischen Übungen durchgeführt und dies dokumentiert, spricht man von einer qualifizierten Benutzung. In diesen Fällen kann auf die Praxisabschläge der Schalldämmung verzichtet werden. Dadurch verschiebt sich der Einsatzbereich für die einzelnen Gehörschützertypen um die oben genannten Praxisabschläge hin zu höheren Schalldruckpegeln. Die qualifizierte Benutzung ist bei extrem hohen Schalldruckpegeln erforderlich und sollte auf diese Einzelfälle beschränkt bleiben.

 

B - Gehörschützer mit elektronischer Zusatzeinrichtung

Es werden folgende Praxisabschläge berücksichtigt:

Kapselgehörschützer 5 dB
Gehörschutzstöpsel mit pegelabhängiger Dämmung 5 dB
Gehörschutz-Otoplastiken mit Funktionskontrolle* 3 dB

* Funktionskontrolle bei der Auslieferung und danach regelmäßig im Abstand von maximal zwei Jahren.

Der Einsatz von Gehörschutz-Otoplastiken ohne Funktionskontrolle mit einem Abschlag von 6 dB ist entsprechend TRLV Lärm Teil 3 (Lärmminderungsmaßnahmen) nicht mehr zulässig. Diese Produkte müssen kurzfristig einer Funktionskontrolle zugeführt werden.

Der Restpegel beträgt bis zu 85 dB(A). Für diese Gehörschützer wird nur die Einsatzgrenze angegeben.

Qualifizierte Unterweisungen:

Wird die Unterweisung mindestens viermal jährlich mit praktischen Übungen durchgeführt und dies dokumentiert, spricht man von einer qualifizierten Benutzung (siehe Anhang 6 – Unterweisungsrichtlinie zur qualifizierten Benutzung von Gehörschutz). In diesen Fällen kann auf die Praxisabschläge der Schalldämmung verzichtet werden. Dadurch verschiebt sich der Einsatzbereich für die einzelnen Gehörschützertypen um die oben genannten Praxisabschläge hin zu höheren Schalldruckpegeln. Die qualifizierte Benutzung ist bei extrem hohen Schalldruckpegeln erforderlich und sollte auf diese Einzelfälle beschränkt bleiben.