1 Anwendungsbereich

Diese Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Gehörschützern; sie gilt für Unternehmen, soweit Versicherte unter Lärmgefährdung beschäftigt werden.

Hierzu gehören auch

Es wird empfohlen, diese Regel sinngemäß auch für den privaten Bereich anzuwenden, z. B.