Die vorhergehende BG-Regel "Gaststätten" (DGUV Regel 110-001) vom Oktober 1994 wurde vollständig überarbeitet und hierbei an die derzeit gültigen Arbeitsschutzvorschriften sowie den derzeitigen Stand der Sicherheitstechnik angepasst.


Hinweis:

Hinsichtlich außer Kraft gesetzter Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere des so genannten Maschinenaltbestandes, sowie älterer Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter, die unter ihrer bisherigen ZH 1-Nummer auch weiterhin anzuwenden sind, siehe Internetfassungen des HVBG

"http://www.dguv.de/inhalt/medien/datenbank/index.jsp".