Form, Farbe und Gestaltung der Zeichen siehe Bilder 14 und 15 DIN EN 60 825-1.
Nach Abschnitt 5.8 DIN EN 60 825-1 muss die Bezeichnung und das Datum der Veröffentlichung der Norm, nach der das Produkt klassifiziert wurde, auf dem Hinweisschild oder in der Nähe am Produkt angebracht werden. In den folgenden Beispielen wird die allgemeine Form "DIN EN 60 825-1:2003-10" verwendet.
Anmerkung 1:
In der Lichtwellenleitertechnik nach DIN EN 60825-2 werden die gleichen Hinweisschilder zur Kennzeichnung der Gefährdungsgrade an lösbaren Steckverbinder verwendet. Anstelle des Wortes "Laserklasse" wird hier der Begriff "Gefährdungsgrad" verwendet.
Anmerkung 2:
Die Kennzeichnung der Laser muss der Ausgabe der Norm entsprechen, nach der der Laser hergestellt bzw. in Verkehr gebracht wurde.
Die Symbole bei den technischen Zusatzangaben sind wie folgt definiert:
E | W · m-2 | Bestrahlungsstärke |
F | Hz | Impulswiederholfrequenz |
P0 | W | Gesamt-Strahlungsleistung, ausgestrahlt von einem Dauerstrichlaser, oder mittlere Strahlungsleistung eines wiederholt gepulsten Lasers |
PP | W | Strahlungsleistung, ausgestrahlt innerhalb eines Impulses eines gepulsten Lasers |
t | s | Dauer eines Einzelimpulses |
λ | nm |
Wellenlänge der Laserstrahlung |
Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 müssen nach Abschnitt 5.8 DIN EN 60825-1 auf einem Hinweisschild durch Angaben über die maximalen Ausgangswerte der Laserstrahlung, der Impulsdauer (falls zutreffend) und der ausgesandten Wellenlänge(n) beschrieben werden. Diese Angaben können in einem Hinweisschild zusammen mit der Angabe der Klasse oder in einem separaten Hinweisschild aufgenommen werden.
a)
|
oder |
b)
|
a) Wellenlängenbereich von 400 nm bis 700 nm |
b) Wellenlängen < 400 nm der > 700 nm |
a) sichtbare Strahlung (z.B. Dauerstrichlaser) | b) unsichtbare Strahlung (z.B. Impulslaser) |
a) sichtbare Laserstrahlung (z.B. Dauerstrichlaser) | b) unsichtbare Laserstrahlung (z.B. Impulslaser) |